Von Fehlfahrten spricht man, wenn bei einem Einsatz des Rettungsdienstes kein Transport nötig war, dennoch ein Fahrzeug und Personal ausrücken musste. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich am Einsatzort herausstellt, dass aus medizinischer Sicht kein Transport ins Krankenhaus notwendig ist. Diese Einsätze verursachen Kosten, auch wenn kein Transport erfolgte, da das Personal, Fahrzeug und Material vorgehalten wird und ggf. auch eine Versorgung vor Ort stattgefunden hat.
Unterdeckungen aus früheren Jahren entstehen, wenn die tatsächlichen Ausgaben höher waren, als die damalig prognostizierten Kosten – also die wirklichen Kosten höher als die berechneten Gebühren. Hintergrund ist, dass die voraussichtlichen Kosten für die kommenden Jahre prognostiziert werden müssen. Dabei kann nämlich nicht genau vorausgesagt werden, wie hoch die Kosten ausfallen werden. Das liegt neben unvorhersehbaren Ereignissen und Preissteigerungen unter anderem auch daran, dass nicht genau abgeschätzt werden kann, zu wie vielen Einsätzen es tatsächlich kommen wird. Laut geltendem Kommunalabgabenrecht und rechtlicher Bewertung müssen diese Differenzen bei der nächsten Kalkulation ausgeglichen werden, damit der Rettungsdienst weiterhin wirtschaftlich und rechtmäßig betrieben werden kann. Kostenunterdeckungen sind insofern ganz normal.